Unser Immobilien Lexikon

Wir bietet Ihnen mit unserem Immobilien Lexikon eine wertvolle Unterstützung, um die oft komplexe und spezialisierte Terminologie des Immobilienmarktes zu verstehen. Wir wissen, wie verwirrend Fachbegriffe sein können, besonders wenn es um große Entscheidungen wie den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht. Mit unserem Lexikon möchten wir Ihnen Klarheit und Sicherheit bieten, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

A

Abnahme: Die förmliche Überprüfung und Bestätigung, dass ein Bauwerk gemäß den vereinbarten Spezifikationen fertiggestellt wurde. Diese ist Voraussetzung für die Freigabe der letzten Zahlung an den Bauunternehmer.

Abschreibung: Eine Methode zur Reduktion des Buchwerts einer Immobilie über ihre Nutzungsdauer, um den Wertverlust durch Alterung und Abnutzung zu reflektieren. Dies hat steuerliche Vorteile, da es die jährlichen Einkünfte mindert.

Ankaufsprüfung (Due Diligence): Eine detaillierte Prüfung und Analyse einer Immobilie vor dem Kauf, um Risiken und Potenziale zu bewerten. Dies umfasst rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte.

B

Baulasten: Öffentliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten und die Nutzungsmöglichkeiten einschränken können. Sie sind im Baulastenverzeichnis eingetragen und müssen vor einem Immobilienerwerb geprüft werden.

Baufinanzierung: Die Finanzierung eines Bauvorhabens oder Immobilienerwerbs durch Kredite und Darlehen. Typischerweise erfolgt dies über Hypothekenbanken oder Bausparkassen.

Baugenehmigung: Offizielle Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, ein Bauvorhaben durchzuführen. Ohne diese Genehmigung darf kein Bau begonnen werden.

Baurecht: Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Bauen und Nutzen von Immobilien regeln. Dies umfasst das Baugesetzbuch (BauGB), die Landesbauordnungen und weitere Vorschriften.

Bausparvertrag: Ein Vertrag, der das regelmäßige Sparen und den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen zur Immobilienfinanzierung kombiniert. Er ist eine beliebte Methode zur langfristigen Finanzierung.

E

Energieausweis: Ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und potenziellen Käufern oder Mietern zur Verfügung gestellt werden muss. Es enthält Informationen über den Energieverbrauch und Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Erbpacht: Ein langfristiges Nutzungsrecht an einem Grundstück gegen Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses. Der Erbpächter kann das Grundstück nutzen, als wäre es sein Eigentum, zahlt jedoch eine Pacht an den Grundstückseigentümer.

Eigenkapital: Der Anteil des Kaufpreises, den der Käufer aus eigenen Mitteln aufbringt, ohne Fremdfinanzierung. Eine höhere Eigenkapitalquote verbessert die Kreditkonditionen und reduziert das Finanzierungsrisiko.

F

Flurkarte: Eine detaillierte Karte, die die genaue Lage, Grenzen und Nutzungsarten von Grundstücken zeigt. Sie ist Teil des Liegenschaftskatasters und wichtig für die Grundstücksbewertung.

Fördermittel: Finanzielle Unterstützung durch staatliche oder öffentliche Institutionen für bestimmte Bau- oder Renovierungsprojekte. Diese können Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Steuervergünstigungen umfassen.

Fremdkapital: Der Teil des Kaufpreises, der durch Darlehen und Kredite finanziert wird. Fremdkapital muss zurückgezahlt werden und ist mit Zinskosten verbunden.

G

Grundbuch: Ein öffentliches Register, das die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken dokumentiert. Einträge im Grundbuch haben hohe rechtliche Bedeutung und dienen der Rechtssicherheit.

Grundschuld: Eine Belastung des Grundstücks als Sicherheit für ein Darlehen, die im Grundbuch eingetragen wird. Sie gibt dem Gläubiger das Recht, das Grundstück zu verwerten, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

H

Hausgeld: Monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums leisten. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr und Hausmeisterdienste.

Hypothek: Ein Grundpfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung eines Darlehens. Im Gegensatz zur Grundschuld wird die Hypothek mit der Tilgung des Darlehens automatisch reduziert.

I

Instandhaltung: Maßnahmen zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands einer Immobilie. Dies umfasst Reparaturen, Wartungen und kleinere Renovierungen.

Indexmiete: Ein Mietvertrag, bei dem die Miete an einen bestimmten Preisindex (z.B. Verbraucherpreisindex) gekoppelt ist und regelmäßig angepasst wird. Dies schützt den Vermieter vor Inflation und sichert dem Mieter nachvollziehbare Mieterhöhungen.

K

Kaufnebenkosten: Zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf, wie Notar-, Makler- und Grundbuchkosten sowie Grunderwerbsteuer. Diese können bis zu 10% des Kaufpreises betragen und sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

Kataster: Ein Verzeichnis aller Grundstücke in einem bestimmten Gebiet mit deren genauen Grenzen und Größen. Das Kataster dient der Verwaltung und Sicherung des Grundeigentums.

Kaution: Eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter, die bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt wird, sofern keine Schäden vorliegen. Sie beträgt meist drei Monatsmieten.

M

Maklerprovision: Vergütung des Immobilienmaklers für die Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen. Die Höhe der Provision ist gesetzlich geregelt und wird in der Regel vom Käufer oder Mieter getragen.

Mietspiegel: Eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten in einem bestimmten Gebiet. Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe für die Festsetzung von Mieten und zur Überprüfung von Mietpreiserhöhungen.

Modernisierung: Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnstandards, der Energieeffizienz oder der allgemeinen Nutzung einer Immobilie. Beispiele sind der Einbau neuer Fenster, die Wärmedämmung oder der Einbau eines Aufzugs.

N

Notar: Ein unabhängiger Amtsträger, der bei rechtlichen Transaktionen, insbesondere beim Immobilienkauf, die Authentizität und Richtigkeit der Vertragsinhalte überprüft und beurkundet. Der Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und führt die notwendigen Eintragungen im Grundbuch durch.

Nebenkosten: Zusätzliche Kosten, die neben der Miete für Betriebskosten wie Wasser, Heizung und Müllentsorgung anfallen. Sie werden meist jährlich abgerechnet und können als Pauschale oder nach Verbrauch abgerechnet werden.

R

Rendite: Der Ertrag aus einer Investition, gemessen als Prozentsatz des investierten Kapitals. Die Rendite einer Immobilie setzt sich aus Mieteinnahmen und Wertsteigerungen zusammen.

Restschuld: Der noch offene Betrag eines Darlehens nach Abzug aller geleisteten Zahlungen. Die Restschuld verringert sich mit jeder Tilgungsrate.

S

Sondereigentum: Der individuelle Besitzanteil an einer Immobilie, der einem bestimmten Eigentümer gehört, im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum. Bei Eigentumswohnungen umfasst dies die Wohnung selbst und eventuell dazugehörige Kellerräume oder Garagen.

Spekulationsfrist: Der Zeitraum, innerhalb dessen der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie steuerpflichtig ist. Bei Immobilien beträgt die Spekulationsfrist in der Regel zehn Jahre.

T

Tilgung: Die Rückzahlung eines Darlehens in regelmäßigen Raten. Die Tilgung reduziert die Restschuld und damit auch die Zinslast.

Teilungserklärung: Ein Dokument, das das Eigentum an einer Immobilie in verschiedene Einheiten aufteilt und die Rechte und Pflichten der Eigentümer regelt. Dies ist besonders bei Wohnungseigentum von Bedeutung.

U

Umlegungsverfahren: Ein Verfahren zur Neuordnung von Grundstücken, um eine bessere Nutzung zu ermöglichen. Ziel ist eine optimale Aufteilung und Erschließung von Bauflächen.

Umschuldung: Die Ablösung eines bestehenden Kredits durch einen neuen Kredit zu besseren Konditionen. Dies kann Zinskosten sparen und die finanzielle Belastung reduzieren.

V

Verkehrswert: Der Marktwert einer Immobilie, der den Preis darstellt, der unter normalen Umständen am Markt erzielt werden kann. Er wird durch Gutachten von Sachverständigen ermittelt.

Vorkaufsrecht: Das Recht, eine Immobilie vor anderen Käufern zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Vorkaufsrechte können im Grundbuch eingetragen oder gesetzlich geregelt sein.

W

Wohnfläche: Die nutzbare Fläche einer Wohnung, die zur Berechnung der Miete herangezogen wird. Zur Wohnfläche zählen alle Räume innerhalb der Wohnung, einschließlich Küche und Badezimmer, jedoch ohne Balkone und Terrassen.

Wohngeld: Eine staatliche Unterstützung für Mieter oder Eigentümer, die die Wohnkosten nicht vollständig aus eigenen Mitteln decken können. Das Wohngeld wird auf Antrag gewährt und nach Haushaltsgröße und Einkommen berechnet.

Z

Zwangsversteigerung: Eine gerichtliche Versteigerung einer Immobilie, meist zur Begleichung offener Schulden. Der Erlös der Versteigerung wird zur Befriedigung der Gläubiger verwendet.

Zweckentfremdung: Die Nutzung einer Immobilie entgegen der festgelegten Zweckbestimmung, beispielsweise die Umwandlung von Wohnraum in Gewerbeflächen ohne Genehmigung. Zweckentfremdung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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